Protektionismus
Als Protektionismus werden summarisch alle bewussten staatlichen Eingriffe (Interventionen) zur Steuerung außenwirtschaftlicher Beziehungen mit der Zielsetzung zum Schutz der inländischen Wirtschaft (Binnenwirtschaft) vor ausländischer Konkurrenz und zur Förderung des Exports eigener Güter bezeichnet.
1 Arten des Protektionismus
Man unterscheidet je nach Kriterium mehrere Arten des Protektionismus. Es gibt zwei Arten des Protektionismus, die sich nach außenwirtschaftlicher Ausrichtung unterscheiden: Der import- und der exportbezogene Protektionismus. Die den Maßnahmen des importbezogenen Protektionismus zu Grund liegende Zielsetzung besteht in der Importbeschränkung bzw. -behinderung, während denjenigen des exportbezogenen Protektionismus, die Zielsetzung der Exportförderung zu Grunde liegt. Daneben gibt es noch die Unterscheidung zweier Arten nach dem Gesichtspunkt der Art der Handelshemmnisse, dementsprechend gibt es Hemmnisse des Handels tarifärer und nicht-tarifärer Art.
2 Instrumentarium
Die Instrumente des tarifären Protektionismus sind (Schutz-)Zölle für Importgüter und diejenigen des nicht-tarifären Protektionismus alle Preissetzungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Erhebung von Abgaben auf die Einfuhr oder Ausfuhr bestimmter Güter oder die Subventionierung der Produktion inländischer Erzeugnisse, Mengenbeschränkungs- bzw. regulierungsmaßnahmen wie etwa die Einführung von Quoten oder Kontingenten für importierte Produkte und administrative Maßnahmen z.B.: die Einführung von Normen und Vollzugspraktiken.
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