Präpokasus
In der Grammatik der Deutschen Sprache ist ein Präpokasus ein Satzteil, der mit einer Präposition eingeleitet wird und einen Kasus enthält, also eine bestimmte Art der Präpositionalphrase. Der Begriff wurde vom Schweizer Sprachwissenschaftler Hans Glinz geprägt.[1]
1 Unterarten
Präpositionale Objekte: Die Objekte stehen in sehr enger Verbindung mit dem Verb; werden sie mit einer Präposition eingeleitet, bezeichnet sie die formal orientierte Grammatik als präpositionale Objekte. Denn vom Verb ist zunächst eine Präposition abhängig; diese - und nicht das Verb - bestimmt den Kasus (=Fall).
Bsp: Niemand denkt an den verstorbenen Lord Carnarvon. -> Niemand denkt an ihn.
Adverbialien: Zu den Adverbialien führen die Fragen WANN/WO/WIE/WARUM...; sie weisen unterschiedliche Formen auf und können auch mit Präpositionen eingeleitet sein.
Bsp: Es geschah an einem Freitag bei der Pyramide. -> Es geschah gestern/damals/hier/dort...
Attribute: Attribute liefern Zusatzinformationen zu den Satzgliedkernen; sie kommen in verschiedenen Formen vor. Als adjektivische Attribute, als Genitivattribute und ebenfalls als präpositionale Attribute. Auch ganze Attributgruppen sind heute keine Seltenheit.
Bsp: Der Gedanke an den uralten Fluch liess sie erschaudern. -> "an den uralten Fluch" Bsp: Dies soll den Tod mehrerer an der Ausgrabung beteiligter Personen verursacht haben. -> "mehrere...Personen"
2 Einzelnachweise
- ↑ Peter Gallmann, Horst Sitta: Satzglieder in der wissenschaftlichen Diskussion und in Resultatsgrammatiken. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik (ZGL) 20.2 (1992). Seiten 137–181. Online (S. 20, Fußnote)
3 Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
Erster Autor: 92.107.69.71, weitere Autoren: Firefox13, Momotaro, Fairfis, Drahreg01, Xocolatl
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.