Patronat

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Wort Patronat ist abgeleitet von lateinisch patronatus und patrocinium. Es war im antiken römischen Recht die Bezeichnung für die Stellung eines Herrn als patronus („Schutzherr, Vertreter, Beschützer, Verteidiger“) gegenüber seinen Freigelassenen (zum Beispiel ehemaligen Sklaven) und Schutzbefohlenen, der Klientel, zu denen er in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis steht und deren Interessen er u. a. vor Gericht vertritt.

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway