Parastaatlich
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1 Parastaatlich
Als Parastaatlich (aus altgriechisch para = bei, entlang, neben) oder staatsähnlich können bestimmte private oder öffentliche- rechtliche
- Organisationen
- nichtstaatliche Organisationen oder
- Interessenverbände bezeichnet werden.
Diese können staatsähnlich organisiert sein und parallel oder ergänzend die Erfüllung staatlicher Aufgaben übernehmen. [1]
Quelle:
- Prof.Dr. Eva Kreisky: Konzeptuelle Grundlagen II – PARASTAATLICHKEIT. Unterlagen zum Referat vom 11.11.2003 im Forschungsseminar: Staatszerfall, Parastaatlichkeit, Bandenkriege. URL: http://evakreisky.at/2003-2004/staat-krieg/referat04_2c.pdf (Abruf am 12. September 2009).
Parastaatliche Institutionen und Verbände können in die Gestaltung der Politik inkorportiert sein und einen Einfluss auf den Staat haben. [2]
2 Literatur
- Schulz, Andrea (2000): „Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht“
3 Quellen
- ↑ Prof. Dr. Eva Kreisky Referat zum Thema Parastaatlichkeit
- ↑ Interessenverbände in Deutschland, von Thomas von Winter, Ulrich Willems, S 246
4 Init-Quelle
Entnommen aus der: Wikipedia
Autoren: 1001, Jergen, Yotwen, Modzzak
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