Ortskontrollfahrt

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Als Ortskontrollfahrt, abgekürzt OKF, beschreibt man insbesondere in Nordostdeutschland das Herumfahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Im ländlichen Raum stellt dies eine bevorzugte Freizeitbeschäftigung unter Jugendlichen dar. Im angelsächsischen Sprachraum ist diese Art der Freizeitgestaltung als Cruisen bekannt.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Ortskontrollfahrt insofern verboten, als nach §30, Abs. 1, S. 3 StVO gilt: Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.§30, StVO. § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot, Straßenverkehrs-Ordnung, Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz.



1 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 141.89.116.113 angelegt am 16.06.2010 um 10:30,
Alle Autoren: Florentyna, Spuk968, Laxem, NiTenIchiRyu, Kaisersoft, Alofok, 141.89.116.113


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