Oberkirchenrat

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Oberkirchenrat(OKR)und Oberlandeskirchenrat (OLKR) ist die Amtsbezeichnung einer Person, die ein Dezernat/Abteilung Im Landeskirchenamt leitet.

Die Oberkirchenräte sind kirchliche Beamte (häufig Juristen) oder Pfarrer. Der Titel Oberkirchenrat bezeichnet die höchste Funktionsstufe im Beamtentum einiger Evangelischer Kirchen. Ihnen obliegt die Leitung der Kirche, sie sind der Synode/Landessynode verantwortlich. Als Dezernatsleiter verantworten sie ihren Bereich nach außen und innen. Die Oberlandeskirchenräte bilden mit dem Landesbischof/in, dem Präsidenten des Landeskirchenamtes, den Geistl. und dem Juristischen Vizepräsidenten das Kollegium(Leitungsebene).

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