Magister des Rechts

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Magister des Rechts ist eine Abschlussbezeichnung eines juristischen Studiengangs. Der Magistergrad kann nach dem grundständigen oder Aufbaustudium verliehen werden.

1 Arten



2 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Lonardet angelegt am 11.01.2010 um 12:07,
Alle Autoren: Philipp Wetzlar, Freedom Wizard, Lonardet

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