Magister des Rechts
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Magister des Rechts ist eine Abschlussbezeichnung eines juristischen Studiengangs. Der Magistergrad kann nach dem grundständigen oder Aufbaustudium verliehen werden.
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Erster Autor: Lonardet angelegt am 11.01.2010 um 12:07, weitere Autoren: Philipp Wetzlar, Freedom Wizard
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