Lebensmittelindustrie
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Lebensmittelindustrie bzw. Nahrungsmittelindustrie ist ein der Landwirtschaft nachgelagerter Industriezweig, in dem in einigen Ländern ein wesentlicher Teil der Erzeugnisse für die menschliche Ernährung verarbeitet wird. Traditionell gehörte auch die Tabakindustrie dazu, was ab 1974 durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) geändert wurde. Kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten pro Betrieb gehören in Deutschland zum lebensmittelherstellenden Gewerbe und werden daher nicht der Industrie zugerechnet.[1]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ information.medien.agrar e. V.: Agrarlexikon (Ernährungswirtschaft), Bonn. o. J.
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