Konsul

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Dieser Artikel behandelt den zeitgenössischen Diplomaten, zu anderen Bedeutungen siehe Konsul (Begriffsklärung)

Der Konsul (Plural: Konsuln, abgeleitet vom lateinischen Titel der höchsten römischen Staatsbeamten: consul = ,Berater‘) ist eine Amtsperson, die offiziell von einem Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Bekannt ist zum Beispiel Fritz Beindorff, der als Generalkonsul tätig war.

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