Kinderzuschlag

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Der Kinderzuschlag wurde in Deutschland mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005 eingeführt. Er ist als Kombileistung für den Niedriglohnsektor ausgestaltet und mit der Verankerung im Bundeskindergeldgesetz eine Familienleistung mit arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Durch die Einführung des Kinderzuschlags sollte erreicht werden, dass Familien im Niedriglohnbereich unabhängig vom Arbeitslosengeld II werden und spürbare Einkommensverbesserungen erhalten.

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