Kinderlandverschickung

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Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden bedürftige und gesundheitlich gefährdete Stadtkinder zu Erholungsaufenthalten in Pflegestellen aufs Land geschickt.[1] Regional taucht schon damals vereinzelt die Bezeichnung Kinderlandverschickung auf.[2]

Ab 1916 koordinierte eine „Reichszentrale Landaufenthalt für Stadtkinder“ mehrwöchige Ferienaufenthalte. 1923 wurden 488.000 Kinder verschickt; seit 1934 nahmen jährlich etwa 650.000 Kinder bis 14 Jahren an der nun allgemein so genannten „Kinderlandverschickung“ teil.[3]

Derartige Erholungsverschickungen, die meist nicht länger als drei Wochen dauerten, wurden auch während des Zweiten Weltkrieges in verringertem Umfang weiter angeboten. Ab Mai 1933 schaltete sich die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) als neu gegründeter Verein in der Funktion eines Staatsorgans in die Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie Volksgesundheit ein.

„Auf Anordnung des Führers werden Kinder aus Gebieten, die immer wieder nächtliche Luftalarme haben, zunächst insbesondere aus Hamburg und Berlin, auf Grund freier Entschließung der Erziehungsberechtigten in die übrigen Gebiete des Reiches verschickt. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen hat der Führer Reichsleiter Baldur von Schirach beauftragt […] Die NSV übernimmt die Verschickung der noch nicht schulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahrgänge; die HJ übernimmt die Unterbringung vom 5. Schuljahre an. Die Unterbringungsaktion beginnt am Donnerstag, den 3. Oktober 1940.“[4]


Quellen

  1. Wolfgang Keim: Erziehung unter der Nazi-Diktatur. Bd. 2, Darmstadt 1997, ISBN 3-89678-036-0, S. 394
  2. Eva Gehrken: Nationalsozialistische Erziehung …, S. 139, 166 Anm. 1.
  3. Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Berlin 1998, ISBN 3-11-013379-2, S. 352 / Wolfgang Keim: Der Führer…, S. 71.
  4. Gerhard Kock: Der Führer…, S. 69/70.

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