Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)

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Diese Kategorie enthält Artikel zum geltenden allgemeinen Verwaltungsrecht gemäß den in Deutschland anerkannten positivrechtlichen und in der Rechtslehre entwickelten Bezeichnungen und Einteilungen. Es wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die enthaltenen Rechtsbegriffe ausschließlich in Deutschland verwandt werden. Wird der Beweis erbracht, dass die Bezeichnung auch in anderen Rechtsordnungen bekannt ist oder die anerkannte Übersetzung einer Bezeichnung in anderen Rechtsordnungen, so wird der Artikel in eine Begriffsklärung umgewandelt, es sei denn, die Bezeichnung wird zugleich als funktionale Bezeichnung in der Rechtsvergleichung gebraucht.

Für rechtshistorische Artikel siehe die Kategorie Rechtsgeschichte (Deutschland) und Verwaltungsgeschichte.

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