Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) ist eine der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind die rund 3.500 Berliner Vertragszahnärzte, die in 2.554 Praxen tätig sind. Die KZV Berlin vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der rund 2.747.000 gesetzlich krankenversicherten Patienten in Berlin sicher (Sicherstellungsauftrag). Die KZV Berlin unterliegt der Rechtsaufsicht des Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) über ihre Angelegenheiten. Jede/r Zahnarzt/Zahnärztin muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können.

Die Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen, die bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, erfolgt nicht direkt zwischen Zahnarzt und Patient und auch nicht zwischen Zahnarzt und Krankenkasse des Patienten (anders bei der Privatliquidation). Die Krankenkassen schließen mit den jeweiligen KZVen Kollektivverträge ab, in denen die Gesamtvergütung für den jeweiligen KZV-Bezirk festgelegt ist. Die Gesamtvergütung deckt alle zahnärztlichen Leistungen zur Versorgung der GKV-Versicherten im Voraus ab. Die Höhe der Gesamtvergütung folgt nicht der demographischen Entwicklung, der Änderung der Morbidität, dem medizinischen Fortschritt oder der Arztzahlentwicklung, sondern ist gesetzlich auf die Steigerung der Grundlohnsumme beschränkt. Sie folgt also nicht dem Bedarf, sondern einem geringer wachsenden sachfremden Parameter (Primat der Beitragssatzstabilität).

Die Abrechnung (Kassenliquidation) einzelner ärztlicher Leistungen erfolgt mit der KZV über ein Punktesystem, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Der Honorarverteilungsvertrag regelt u. a. mit Praxisbudgets, welche Vergütung der einzelne Arzt auf Basis der von den Gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung und der von ihm abgerechneten Punkte letztlich erhält. Weil die Leistungsmenge jährlich schneller steigt als die durch die Bindung an die Grundlohnsummenentwicklung begrenzte Gesamtvergütung, sinken die zahnärztlichen Honorare je Leistung seit Jahren.

Die Übermittlung der Abrechnung vom Zahnarzt zur KZV erfolgt heute in der Regel entweder verschlüsselt per Diskette, online oder in einigen wenigen Fällen noch papiergebunden (Abrechnungsscheine, Überweisungen).

Die Niederlassungs-Möglichkeiten der Zahnärzte, die an der kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, werden gesetzlich kontingentiert. Die gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen sollen Über- und Unterversorgung mit Vertragszahnärzten vermeiden (Bedarfsplanung und Versorgungssicherung). Die Zulassung von Vertragszahnärzten gemäß der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte obliegt dem Zulassungsausschuss, dem Vertreter der Zahnärzteschaft und der Krankenkassen angehören.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Dachorganisation der Länder-KZVen, unterliegt der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.



1 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Drkosch angelegt am 18.06.2010 um 12:23,
Alle Autoren: Eingangskontrolle, Woehlecke, WWSS1, Wo st 01, Johnny Controletti, Drkosch


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