Kampfunfähigkeit

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Der Begriff Kampfunfähigkeit wird auf Personen und Waffensysteme angewandt, wenn diese nicht mehr in das Kampfgeschehen eingreifen können oder keine direkte Bedrohung mehr darstellen. Dies bedeutet bei einer Person nicht notwendigerweise, dass diese tot ist, oder bei einem Waffensystem, dass es vollständig zerstört wurde. Es wird ausschließlich eine mehr oder weniger radikale Einschränkung des Gegners durch verschiedene Mittel hervorgerufen.[1]

Einzelnachweise

  1. Neue Militärtechnik. So kämpft der Soldat von morgen Spiegel

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