KJM

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Die Mitglieder der Kommission setzt sich aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige zusammmen.

Bis 2009 hatte sich die KJM mit rund 3.620 Fällen (720 im Rundfunk und 2.900 in Telemedienbereich befasst.

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1 Arbeitsweise

Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) am 1. April 2003 ist die Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übertragen worden. Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter.

Zuerst tritt das jugendschutz.net bei der Annahme von Verstößen vorab an die Anbieter heran und fordert, entsprechende Inhalte freiwillig herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internet-Fälle ohne aufwändiges Verfahren bereits geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein. Indizierungen fallen dann in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen in Telemedien sind folgende Sanktionen möglich:

  • Beanstandung gegen Content-Provider
  • Untersagung gegen Content-Provider
  • Aufforderung zur Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider
  • Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren: Einleitung eines Bußgeldverfahrens
  • Straftatbestand: Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Für die Durchsetzung dieser Maßnahmen sorgt im letzten Schritt wieder die zuständige Landesmedienanstalt.

2 Gesetze und Staatsverträge

Folgende Gesetze und Staatsverträge bilden die Grundlage für den gesetzlichen Jugendmedienschutz:

  • Glücksspiel-Staatsvertrag
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • Jugendschutzgesetz
  • Rundfunkstaatsvertrag
  • Telemediengesetz

3 2010

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Quartal 2010 vier Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh-, und 17 Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.

4 Netzverweise

5 Init Quelle

  • Diese Seite basiert auf den Angaben der KJM (Stand:2009) Quelle: KJM

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