Johannes Enckhausen (–1699)
Aus PlusPedia
Johannes Enckhausen, auch Joannes Enckhusen, (geboren in Amelinghausen gestorben 1699) war ein deutscher Geistlicher und Superintendent in Ebstorf. Er war von von 1671 bis 1699 in Ebstorf als Geistlicher tätig, spätestens ab 1678 als Superintendent.[1][2] Sein Name wurde 1684 mit „Beÿ Zeiten Superintendentis / H(errn) JOANNIS ENCKHUSEN“ auf einer Holztafel am Hochaltar des Klosters Ebstorf verewigt.[3]
Seine Tochter war Lucia Elisabeth Steigerthal, die Ehefrau von Christian Friedrich Steigerthal (1673-1723), einem Pfarrer in Hollenstedt.
1 Literatur
- Philipp Meyer: Die Pastoren der Landeskirchen Hannovers und Schaumburg-Lippes seit der Reformation, In Kommission bei Vandenhoeck & Ruprecht, 1941-1953
2 Weblinks
- Literatur von und über Johannes Enckhausen (–1699) in der bibliografischen Datenbank WorldCat
3 Einzelnachweise
- ↑ Ebstorf
- ↑ Hanna Dose: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Quellen und Untersuchungen zur allgemeinen Geschichte Niedersachsens in der Neuzeit, Teil 12, Hahnsche Buchhandlung, 1994, S. 178 Google Books
- ↑ DI 76: Lüneburger Klöster (2009), Nr. 307 Kloster Ebstorf 1684, inschrift.de
Dieser Artikel wurde bei Wikipedia zur Löschung vorgeschlagen.
Unabhängig davon, wie über den Löschantrag bei Wikipedia entschieden wurde, kann hier am Text weitergearbeitet werden. | |
Begründung: Enzyklopädische Relevanz nicht dargestellt Lutheraner (Diskussion) 21:44, 15. Mär. 2023 (CET) |
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.