Interlex

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Interlex ist eine europaweite Organisation von Rechtsanwälten, die bei Prozessen vor auswärtigen Gerichten nach einheitlichen Standards zusammenzuarbeiten. Die Mitglieder sind sich gegenseitig verpflichtet, Korrespondenzmandate mit derselben Sorgfalt wie eigene Mandate zu betreuen.

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1 Geschichte

Bis zum 31. Dezember 1999 galt in Westdeutschland das Lokalitätsprinzip. Danach war in Zivilprozessen ein Rechtsanwalt nur vor dem Land- und Oberlandesgericht postulationsfähig Postulationsfähigkeit, in dessen Bezirk er seinen Kanzleisitz hatte. Für Prozesse vor auswärtigen Gerichten benötigte er einen dort zugelassenen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten. Dessen Auswahl erfolgte meist nach dem Zufallsprinzip. Die Prozessergebnisse waren oft nicht vorhersehbar und unbefriedigend.

Seit dem 1. Januar 2000 ist jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt an jedem Land- und Oberlandesgericht postulationsfähig. Die Notwendigkeit, bei Auswärtsprozessen einen vor Ort ansässigen Rechtsanwalt als Terminsvertreter einzusetzen, ergibt sich daraus, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, einen Prozess möglichst kostengünstig zu führen. Reisekosten zu einem auswärtigen Gericht werden jedoch nur bis zur Höhe der Mehrkosten, die bei Einschaltung eines Terminsvertreters entstehen, erstattet[1].

Arbeits- und Honorarverteilung von Hauptbevollmächtigtem und Terminsvertreter[2] waren in §§ 52, 53 BRAGO [1] geregelt. Nach dem seit 1. Juli 2004 geltenden RVG [2] regeln Anlage 1 Nr. 3100, 3400 ff VVG die Vergütung von Hauptbevollmächtigtem und Terminsvertreter.

Bestellt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen als Unterbevollmächtigten, so ist er in der Gestaltung der Vergütung weitgehend frei, haftet aber selbst für dessen Vergütung[3].

Weil das gesetzliche Leitbild der Arbeitsverteilung zwischen Hauptbevollmächtigtem und Terminsvertreter den praktischen Bedürfnissen nicht entspricht und die gesetzliche Honorarverteilung als ungerecht empfunden wurde, hat sich die Praxis nur selten daran gehalten. Arbeits- und Honorarverteilung erfolgten nach sehr unterschiedlichen Grundsätzen.

Im Jahr 1992 gründete der Freiburger Rechtsanwalt Bernhard Beck eine Gemeinschaft von Rechtsanwälten, die sich bei Auswärtsprozessen gegenseitig beauftragten und verpflichteten, Korrespondenzmandate mit der gleichen Sorgfalt wie eigene Mandate zu betreuen. Bearbeitung und Abrechnung erfolgen nach einheitlichen Standards [3]. Die Interlex-Gemeinschaft gliedert sich in drei Untergemeinschaften auf. Ihr gehören ca. 1500 Rechtsanwälte in Europa an. Das Interlex-Verzeichnis erscheint inzwischen in der 20. Auflage [4].

Die steigende Mobilität der Bevölkerung und die wachsende Bedeutung der Internetgeschäfte führen zu einer stetigen Zunahme von Auswärtsprozessen.

2 Weblinks

Offizielle Interlex-Webseite http://www.interlex.de

3 Einzelnachweise

  1. Thür. OLG v. 8. November 2001 - ZW 203/01
  2. Kindermann, Gebührenteilungsvereinbarungen zwischen Rechtsanwälten, ZAP Fach 24,613
  3. BGH, Urt. vom 29. Juni 2000 - I ZR 122/98 www.brak.de/Seiten/pdf/heft_3_4.pdf
  4. Urteil des LG München vom 16. November 2000 - 7 O 5570/00



4 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Se13per13 angelegt am 24.09.2010 um 13:31,
Alle Autoren: Roterraecher, Hoo man, Enantiodromie, Ausgangskontrolle, Pwjg, Spiderwolf, Se13per13


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