Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
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Ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie soll verschiedene notwendige Handlungen, die vorgeschrieben sind, auf andere Weise erleichtern. In Deutschland und vielen anderen Staaten gibt es inzwischen mehrere Gesetze und Verordnungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Einige dieser Gesetze wurden in Deutschland am 27. März 2020 beschlossen. So können zum Beispiel Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften online über das Internet durchgeführt werden. Ferner gibt es das Sozialschutz-Paket und ein Gesetz für Maßnahmen beim Elterngeld.
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