Freizeitpark
Ein Freizeitpark ist entweder ein dauerhaft angelegter Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere Attraktionen – Fahrgeschäfte (Karussells, Autoscooter, Achterbahnen usw.), Schaubuden, Shows, Ausstellungen, Museen – vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur Freizeitgestaltung und Erholung. Ein Freizeitpark ist meist so angelegt, dass er ein Ausflugsziel für einen Tagesausflug bietet. Größere Parks bieten zunehmend auch Übernachtungsmöglichkeiten für mehrtägige Aufenthalte (Beispiel Europa-Park) oder bieten Zusatzangebote wie ein angegliedertes Spaßbad (Beispiel Duinrell), Kinos oder Räumlichkeiten für Konferenzen an.
In den meisten Parks wird für das Betreten des Geländes eine Eintrittsgebühr erhoben, in der Regel können danach die meisten Attraktionen ohne weiteres Entgelt benutzt werden.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.