Fackelmännerbefehl
Der sogenannte Fackelmännerbefehl war ein Befehl Stalins mit der Nummer 0428 vom 17. November 1941. Er besagte, dass russische Partisanen in 40 bis 60 km Tiefe rückwärtig der Hauptkampflinie alle Siedlungen zu zerstören und Übergriffe gegenüber der Zivilbevölkerung zu begehen hätten. Dabei seien gegnerischen Uniformen zu benutzen. Weiterhin sei darauf zu achten, dass Überlebende zurückblieben, die über die vermeintlichen Greueltaten der Gegner berichten könnten.
Der Wortlaut wurde in unterschiedlichen Quellen wie folgt wiedergegeben:
- 1. Alle Siedlungspunkte, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind bis auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte in dem angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerfer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Diversionsgruppen, die mit Brennstofflaschen ausgerüstet sind. Die Jagdkommandos sollen, überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des Deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet, die Vernichtungsaktionen ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über „deutsche Greueltaten“ berichten können.
- 2. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.[1]
Christian Hartmann und Jürgen Zarusky wiesen nach, dass die Aussagen zu den zu benutzenden deutschen Uniformen erst nachträglich in das Dokument eingefügt wurden.[2] Dennoch bestätigen sie ausdrücklich, dass der Hauptteil des Befehls authentisch war und somit ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung die sowjetische Führung eine Politik der „verbrannten Erde“ vom nahezu ersten Tag der Feindseligkeiten an verfolgt hat. Außerdem belegen diese Befehle, dass entgegen den Behauptungen mancher deutscher Historiker der völkerrechtswidrige Partisanenkrieg keineswegs nur eine Reaktion auf die unmenschliche, deutsche Kriegführung war. In der Wehrmachtausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung wurde dieser Befehl nicht erwähnt.[3]
1 Einzelnachweise
- ↑ Dimitri Wolkogonow: Stalin – Triumph und Tragödie, Econ, Düsseldorf, 1993, S. 617
- ↑ Christian Hartmann, Jürgen Zarusky: Stalins „Fackelmänner-Befehl“ vom November 1941. Ein verfälschtes Dokument. In: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Peter Lieb, Dieter Pohl (Hrsg.): Der deutsche Krieg im Osten 1941–1944. Facetten einer Grenzüberschreitung. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-59138-5, S. 393–402
- ↑ Politisch motivierte Quellenfälschungen. Mythen um den sowjetischen "Fackelmänner-Befehl"; Artikel aus der Jungen Freiheit 23/08 vom 30. Mai 2008
2 Weblinks
- http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv07/3420070825paz53.htm
- Hartmann/Zarusky: Stalins Fackermännerbefehl vom November 1941 - Ein verfälschtes Dokument. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrgang 48 (2000), Heft 4
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