Staatsprüfung
Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Erste juristische Staatsprüfung)
Das zweite Staatsexamen (auch zweite Staatsprüfung) ist eine von einer deutschen staatlichen Behörde, dem Prüfungsamt, abgenommene Prüfung nach bestimmten Studiengängen. Es ist Voraussetzung für Berufe wie Rechtsanwalt,[1] Lehrer[2] an staatlichen Schulen usw., wobei bereits eine Berufspraxis nachzuweisen ist. In einigen Fächern wie Medizin und Pharmazie gibt es sogar noch eine dritte Prüfung. Allerdings wird nicht immer der Begriff „Staatsexamen“ verwendet.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Staatsprüfung) vermutlich nicht.
---
3 Einzelnachweise
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.