Diskussion:Schlampenschutzgesetz

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Der "Volksmund" muß bei Deinen Artikeln aber oft herhalten, ohne daß das m.M. nach ausreicht, um auch nur eine müde Maus davon zu überzeugen, daß Du hier nur Deine eigene, rein private Meinung darstellst und womöglich irgendwelchen Frust abläßt. Gruß zum Neuen Jahr --Frank 02:39, 1. Jan. 2011 (CET)

Google kennt mind. 1000 Treffer - also kann man es nicht so abanceln .... --Anthoney 12:10, 1. Jan. 2011 (CET)
Dann schreiben wir von mir aus Antifeministen, aber einige wenige Menschen klingt wie: ein paar einsame Idioten. -- Alter Sack 06:17, 3. Jan. 2011 (CET)
Sehr gut gelesen. Genau das ist gemeint. -- Michael Kühntopf 14:30, 3. Jan. 2011 (CET)
Es werden nicht nur Antifeministen sein, die so reden. Das Wort Schlampe ist in einfachen Schichten gang und gebe. Das dürfte jeder wissen der wenigstens mal vier Wochen in der Produktion oder im Handwerk gearbeitet hat. Dort wird fast niemand vom Gendiagnostikgesetz sprechen. Und ein Ehemann der rauskriegt dass ein Kind gar nicht von ihm ist, muss noch lange keine Antifeminist sein, um versändlicherweise von einem Schlampenschutzgesetz zu reden. Pfitzners Hansi 14:44, 3. Jan. 2011 (CET)
Dann war meine Version ja doch richtig. Der Volksmund nennt es Schlampenschutzgesetz und Michael Kühntopf hat sich gerade geoutet, dass er alle diejenigen, die den Begriff verwenden, als einsame Idioten diffamieren will. -- Alter Sack 20:13, 5. Jan. 2011 (CET)
@Alter Sack: So weit Michael K. zu unterstellen er möchte hier Menschen als Idioten diffamieren würde ich nicht gehen. Vielleicht lebt Michael nur in seinem Elfenbeinturm und kennt die normale Lebenswelt, in der man nun mal ganz normal auch mal Schlampe sagt, zu wenig. Oder er hat bisher nur anständige Frauen kennengelernt und weiß wirklich nicht was eine Schlampe ist. Aber dass es Schlampen gibt ist ja eine unumstößliche und nachgewiesene Realität des Lebens. Ich z.B. bin schon einigen Schlampen auf meinem Lebensweg begegnet. Um solche Sorte Frau zu treffen muss man meist nur in die nächste Eckkneipe gehen. Und diese Sorte von Frauen bezeichnen nicht nur einige wenige Antifeministen als Schlampen, sondern jeder klar denkende Mann benennt die so. Gruß Pfitzners Hansi 15:15, 6. Jan. 2011 (CET)
Ich unterstelle nichts, ich habe nur festgestellt. Ich schrieb: einige wenige Menschen klingt wie: ein paar einsame Idioten und M.K. antwortet: Sehr gut gelesen. Genau das ist gemeint.
Ich bleibe dabei: Volksmund ist die neutralste Formulierung. -- Alter Sack 18:14, 6. Jan. 2011 (CET)
Im Artikel nach Sperre bitte auch verlinken auf Schlampe. Danke und Gruß Pfitzners Hansi 07:50, 8. Jan. 2011 (CET)

Einseitig

Der Artikel ist aus meiner Sicht (der Sicht eines alleinerziehenden Vaters, der seine beiden Kinder 14 Jahre lang allein groß gezogen hat) einseitig aus männlicher Sicht geschrieben. Was der (die) Artikelautor(en) wohl völlig vergessen, sind die Rechte und Befindlichkeiten der Kinder, um die es hier geht! Männer, die sich (manchmal vorschnell) hinter die abwertende Bezeichnung "Schlampenschutzgesetz" ducken, verheimlichen, daß:

  • es legale Methoden gibt, sich über eine Vaterschaft Gewissheit zu verschaffen; die kosten dann aber etwas Geld und sind somit aus Sicht dieser Rabenväter natürlich wenig geeignet, billig der Verflossenen noch einen reinzuwürgen und sie unalimentiert mit dem ihr angesetzten Kind hängen zu lassen;
  • Kinderrechte sind für Männer, die von "Schlampenschutzgesetzen" faseln, überhaupt nicht existent- nach dem Motto: was für'n Kind? Meins? Kann nich sein, weil ich hab zwar nich verhütet, aber ein Kind wollt' ich nich- usw.

Das Kinder eigene Persönlichkeits- und Persönlichkeitsschutzrechte haben, ist für solche Kerle noch immer unvorstellbar und deshalb überraschend.

  • Übrigens: Mütter sind, wenn Väter allein erziehen, genauso (Unterhalts-) zahlungsunwillig, wie Männer. Da nehmen sich Männer und Frauen nichts. Nur über den Erzeuger des Kindes haben Frauen (i.d.R.) klarere Vorstellungen, als die jeweils beteiligten Männer. Das heißt aber nicht, daß Frauen die Wahrheit über die Erzeuger ihrer Kinder sagen. Da wird hin und wieder mal schon getrickst. Männer sollten sich ihrerseits der bestehenden Rechtsungleichheit zwischen Vätern und Müttern bewußt sein, diese aber nicht auf diesem Wege austragen. Es geht zu Lasten der Kinder. Und die Rechte von Kindern sollten höchstes Gut sein und absolut respektiert werden. Soweit meine Meinung.

Gruß Frank --Frank 16:22, 9. Feb. 2011 (CET)

@Frankhard: Damit hast du m.M. nach vollkommen recht! Man muss sich auch überlegen, wem damit gedient sein soll, wenn nach 5, 10 oder 15 Jahren durch einen heimlichen Test rauskommt, dass jemand doch nicht der Vater eines Kindes ist. Falls Kind und Vater diese langen Zeiträume unter der Prämisse "Vater und Sohn/Tocher" zusammengelebt haben, dann sind sie (auch wenn sie es genetisch nicht sind) dennoch von ihrer emotionalen Beziehung doch Vater und Sohn/Tocher. So ein Testergebnis kann dann sicher bei beiden nur seelisch sehr viel zerstören. Im Grunde genommen wäre es sinnvoll gesetzlich so eine Art von Verjährungsfrist einzuführen: "Wer fünf Jahre nach Geburt des Kindes die Vaterschaft nicht angefochten hat, kann dies danach nicht mehr tun und ist unabhängig von allen genetischen Testergebnissen und trägt dennoch die gesetzlichen Pflichten und Rechten eines Vaters." Allerdings muss man dem Artikel zugute halten, dass er halt ein Wort aus der Männer- bzw. Machowelt darstellt. Frauen würden den Begriff ja wohl sowieso nicht verwenden. Es wird deshalb schwer werden den Artikel sinnvoll zu verbessern. Aber du kannst es ja gerne versuchen. Ich bin gespannt was dabei rauskommt. Gruß Pfitzners Hansi 17:11, 9. Feb. 2011 (CET)
@Hansi:Ich bin völlig Deiner Meinung, daß ich diesen Artikel nicht verbessern kann, das ergibt sich für mich daraus, daß ich konträr gegen den Begriff "Schlampenschutzgesetz" an sich eingestellt und damit voreingenommen bin. Ich mag ihn einfach nicht und versetze mich lieber (aus meiner Sicht als Vater) in die Perspektive der Kinder, die hier überhaupt keine Rolle zu spielen scheint. Was würden Männer, die heimliche Vaterschaftstests mit unsauberen Probenahmen und unsicheren Ergebnissen sagen, wenn man ihnen heimlich Proben für gentechnischen Tests entnehmen und zum Beispiel für Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherungen zum Zwecke der Risikobewertung benutzen würde???
Dennoch erkenne ich an, daß der Artikel zum Zweck der Begriffserläuterung bestehen soll- auch wenn ich ihn nicht mag, aber Du weißt ja, ich kann Artikel und Autoren auch in solchen Fällen akzeptieren und respektieren- ich überlasse in diesem Fall anderen das Feld, den Artikel weiter zu bearbeiten und begnüge mich mit einer Stellungnahme auf der Diskussionsseite, wo ich meine Position zum Thema deutlich mache. Gruß Frank 15:48, 14. Feb. 2011 (CET)

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