Datei Diskussion:Regionale 2013.jpg
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Urheber unbekannt
Der Urheber sind nach §|7|UrhG und §|8| UrhG in diesem Falle die beteiligten Kartografen, doch liegen die Nutzungsrechte je nach Vereinbarung arbeits- oder dienstrechtlich ggf. bei ihrem Unternehmen oder ihrer Behörde. Nach §|64|UrhG und §|65| Abs. 1 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. (nur zur Info --Update Nachricht 19:09, 16. Jun. 2010 (UTC))
- Nun mach mal keinen Elefanten draus. Die Datei ist direkt von der Pressestelle gekommen und extra für PP für den Allgemeingebrauch herausgesucht worden. --Funker 19:21, 16. Jun. 2010 (UTC)
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