Datei:Zeichen 277 - Überholverbot, StVO 1970.svg

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1 Beschreibung


Beschreibung
Deutsch: Zeichen 277: Überholverbot; Führern von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t sowie von Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit Anhängern ist es verboten, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Korrekte Umsetzung der Originalvorlage.
Datum

12. August 2013 (Herstellungsdatum)

Quelle

Eigene Quelle bzw. eigenes Werk, gezeichnet von Wanderfalke

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Wanderfalke alias Benutzer Mediatus in der Wikipedia

Genehmigung,
falls notwendig

(Weiternutzung dieser Datei)

unklar

2 Lizenz

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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Deutsch | English |

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aktuell16:13, 8. Nov. 2013Vorschaubild der Version vom 8. November 2013, 16:13 Uhr886 × 881 (19 KB)Wanderfalke (Diskussion | Beiträge)== {{int:filedesc}} == {{Information |Description ={{de|1=Zeichen 277: Überholverbot; Führern von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t sowie von Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit Anhängern ist es verboten, mehrspurige …
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