Datei:Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt, StVO 1970.png
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1 Beschreibung, Quelle
Beschreibung | Deutsch: Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Dieses Zeichen blieb auch nach Gültigwerdung der StVO von 1992 und 2013 in dieser Form im Einsatz.
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Datum |
25. Juli 2013 (Herstellungsdatum) |
Quelle |
Eigene Quelle bzw. eigenes Werk |
Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber |
Wanderfalke alias Benutzer Mediatus in der Wikipedia |
Genehmigung, falls notwendig (Weiternutzung dieser Datei) |
unklar |
2 Lizenz
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Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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aktuell | 14:37, 8. Nov. 2013 | 2.000 × 2.000 (134 KB) | Wanderfalke (Diskussion | Beiträge) | korrekte Farbe | |
05:57, 27. Jul. 2013 | 725 × 725 (42 KB) | Wanderfalke (Diskussion | Beiträge) | == Beschreibung, Quelle == {{Information |Beschreibung = Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt, Form nach der StVO 1956 und 1970; wird bis heute in dieser Form verwendet. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 355. Tag der Ausgabe:… |
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