Datei:Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1956 und 1970.svg

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 900 × 900 Pixel, Dateigröße: 5 KB)

Beschreibung
Datum
Quelle
Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber
Genehmigung,
falls notwendig

(Weiternutzung dieser Datei)

unklar

Lizenz

Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell16:22, 26. Jul. 2013Vorschaubild der Version vom 26. Juli 2013, 16:22 Uhr900 × 900 (5 KB)Wanderfalke (Diskussion | Beiträge){{Information Commons |Beschreibung = Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1956 und 1970. Form nach der StVO vom 29. März 1956 und so in Westdeutschland bis 1971 produziert. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 355. Tag de…
  • Du kannst diese Datei nicht überschreiben.

Diese Datei wird auf keiner Seite verwendet.

Metadaten

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway