Causa Unionis
Die Causa Unionis war unbestritten die wichtigste Aufgabe des Konstanzer Konzils. Von den drei gegenwärtigen Päpsten (Johannes XXIII., Gregor XII. und Benedikt XIII.) war nur Johannes XXIII. persönlich anwesend, die anderen beiden Päpste wurden aber durch vom Konzil anerkannte Legaten vertreten, sodass daraus eine Gleichberechtigung der drei Päpste resultierte. Zu Lösung des Problems wurde die Rechtsgrundlage geändert: Mit dem Dekret "Heac sancta synodus"(1415) wurde beschlossen, dass das Allgemeine Konzil die höchste Instanz in der Kirche ist, also auch über dem Papst steht. Damit hatte sich der "Konziliarismus" oder die "Konziliare Theorie" zunächst einmal durchgesetzt. Strittig blieb die Frage, ob damit lediglich eine Notstandstheorie entickelt wurde, oder nicht. Jedenfalls konnte nun auf dieser neuen Rechtsgrundlage das Allgemeine Konzil gegen die drei Päpste vorgehen: Johannes XXIII. wurde gefangen genommen und der Prozess gemacht (1415). 1419 stirbt er schließlich ausgesöhnt mit der Kirche Der hochbetagte Gregor XII. erklärt 1415 in seiner aussichtslosen Lage seinen Rücktritt. Er stirbt 1417. Benedikt XIII. bleibt starrsinnig und wird schließlich 1417 als Häretiker abgesetzt. Dieses erkennt er nicht an, aber dieses Restschisma hat kaum noch Anhänger und kann somit auch abgehakt werden.
1 Die Wahl Martin V.
Nun war die Wahl für einen einzigen neuen Papst frei. Um diese Wahl vor späteren Einsprüchen abzusichern, wurde sie mit viel Sorgfalt vorbereitet: Es wurde festgelegt, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl nötig ist. Neben den Kardinälen nahmen noch jeweils sechs Vertreter der fünf anwesenden Nationen (England, Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien) an der Wahl teil. Gewählt wird der römische Kardinaldiakon Odo Colonna, der sich nach dem Tagesheiligen der Wahlentscheidung Martin V. nennt.
2 Init-Quelle
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Erster Autor: 132.199.146.175 angelegt am 13.06.2010 um 12:43,
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