Brötchentaste
An vielen Parkautomaten Deutschlands gibt es zwischenzeitlich die sogenannte "Brötchentaste" (auch "Brötchentasten-Kombination" genannt)[1][2][3].
Fordert man, über die sogenannte Brötchentaste, einen Parkschein an, so darf man, für einen kurz bemessenen Zeitraum (er ist auf dem jeweiligen Parkschein angegeben), gratis in der Nähe des Parkscheinautomaten sein Kraftfahrzeug parken.
Der Ursprung des Begriffs "Brötchentaste" kommt daher, dass die für den jeweiligen Parkraum zuständige Behörde eine kostenlose Kurz-Zeitparkmöglichkeit für schnelle Einkäufe (z.B. um Frühstücksbrötchen vom Bäcker zu holen) einräumt. Die Zeitdauer des kostenlosen Parkens mittels der "Brötchentaste" ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, ist aber oft auf 10, 15 oder 30 Minuten begrenzt.
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