Bildschirmlesegerät
Ein Bildschirmlesegerät (Screenreader) bezeichnet eine elektronische Sehhilfe. Es nimmt Schriftstücke oder andere kleine Dinge mit einer Kamera auf und gibt diese stark vergrößert auf einem Monitor wieder.
1 Anwendung
Genutzt werden Bildschirmlesegeräte von sehbehinderten Personen, für die das Lesen von Texten mit optischen Sehhilfen nicht mehr möglich ist. Dazu wird das zu lesende Schriftstück unter eine Kamera auf einen verschiebbaren Kreuztisch gelegt und mit der Hand horizontal oder vertikal verschoben. Der aufgenommene Textausschnitt wird dabei auf einen Bildschirm übertragen. Je nach Art der Sehbehinderung können somit Vergrößerung, sowohl Kontrast und Helligkeit variiert werden. Außerdem kann bei den meisten Geräten die Text- und Hintergrundfarbe gewählt werden. Dadurch kann zum Beispiel eine Farbenblindheit teilweise kompensiert werden.
2 Optionen
Einige Gerätehersteller bieten Lesegeräte mit PC-Anschluss an, die auch über eine Scanfunktion verfügen. Somit kann die eingelesenen Vorlagen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Darüber hinaus bietet sich auch die Möglichkeit, Texte mittels Sprachausgabe vorlesen zu lassen. Des weiteren kann die Kombination mit einem Screenreader ein Computerbild in der Blindenschrift Braille dargestellt und über einen speziellen Brailledrucker ausgeben werden. Die Blindenpunktschrift Braille wird dabei auf Papier gestanzt.
3 Weblinks
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.