BellandVision
BellandVision GmbH | |
---|---|
Unternehmensform | GmbH |
Gründung | 1999 |
Unternehmenssitz | Pegnitz, Deutschland |
Unternehmensleitung | Thomas Mehl, Nicole Kösegi |
Branche | Verpackungslizenzierung, Verpackungs- und Standortentsorgung |
Mitarbeiter | ca. 60 |
Produkte | BELLANDDual BELLANDBranche BELLANDKomplett |
Kunden | ca. 3700 aus Industrie und Handel |
Website | http://bellandvision.de/ |
Die BellandVision GmbH mit Sitz im fränkischen Pegnitz betreibt das bundesweit zugelassene Duale System BELLANDDual gemäß geltender Verpackungsverordnung. Neben Entsorgungsdienstleistungen bietet BellandVision auch Branchenlösungen und zugehörige Abrechnungssysteme für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen an (bei BellandVision als BELLANDKomplett und BELLANDBranche bezeichnet). Das Unternehmen wurde 1999 gegründet und ist seit 2008 Teil der SITA Deutschland GmbH, einem Unternehmen der Entsorgungswirtschaft mit Sitz in Köln.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Dienstleistungsangebot
Nach dem in der Verpackungsverordnung zu Grunde gelegten Prinzip der Produktverantwortung sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet, die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, zurückzunehmen und zu verwerten. Seit der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen 5. Novellierung der Verpackungsverordnung wurde diese Pflicht in § 6 Abs. 1 so konkretisiert, dass Erstinverkehrbringer von verpackter Ware sich an dualen Systemen zu beteiligen haben. Die von der Verpackungsverordnung geforderte Beteiligung wird landläufig als Lizenzierung von Verkaufsverpackungen bezeichnet. Duale Systeme übernehmen die Rücknahmepflichten der Unternehmen und führen die Verpackungen einer Verwertung gemäß Verpackungsverordnung zu. Die BellandVision GmbH betreibt mit BELLANDDual ein seit Dezember 2007 in allen Bundesländern festgestelltes duales System.
Die Verpackungsverordnung bietet gemäß § 6 Abs. 2 Herstellern und Vertreibern von Verpackungen auch die Möglichkeit, deren Verpackungen an Anfallstellen wie Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern etc. über branchenbezogene Erfassungsstrukturen (sogenannte Branchenlösungen) zu entsorgen. Im Rahmen einer Branchenlösung werden Verpackungen an gleichgestellten Anfallstellen selbst zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. BellandVision bietet für insgesamt 11 unterschiedliche Branchen bundesweite und bei den zuständigen Behörden angezeigte Branchenlösungen an.
Neben Entsorgungsdienstleistungen für Standorte in Deutschland ist die BellandVision GmbH auch für die Entsorgung von Transport- und Gewerbeverpackungen zuständig. Diese fallen in der Regel nicht beim privaten Endverbraucher an, nach § 4 und 7 Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber jedoch ebenfalls zur Rücknahme und Verwertung verpflichtet.
2 Mitgliedschaften
BellandVision ist zusammen mit sechs weiteren dualen Systemen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „verpackVkonkret“. Deren Mitglieder haben mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Einhaltung gemeinsamer Standards und Qualitätskriterien bei der Ausübung der Pflichten der Verpackungsverordnung vereinbart. BellandVision legt nach eigener Auskunft die auf www.verpackv-konkret.de dargestellten Arbeitshilfen, Auslegungen und Leitlinien zur Verpackungsverordnung allen Tätigkeiten bindend zu Grunde und weist dies in Prüfungen nach. Des Weiteren ist BellandVision Mitglied im Bundesverband Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen e.V. (BPVV).
3 Weblinks
4 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: 217.91.139.128 angelegt am 11.3..2010 um 22:, ,
Alle Autoren: XenonX3, Tom md, Gleiberg, 217.91.139.128
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.