Behindertenbehinderung
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Unter Behindertenbehinderung versteht man die, meist unabsichtlich geschehende, Behinderung bei der Fortbewegung von körperlich behinderten Menschen. Diese kann sowohl durch in den Weg gestellte Objekte, als auch durch den Raub von Hilfsutensilien, wie Krücken oder abgestellte Rollstühle, ausgeführt werden. Auch die unnötige Besetzung von Rollstuhlrampen oder Aufzügen für Gelähmte, ebenso das Abstellen eines Autos auf einem Behindertenparkplatz, wird als Behinderung bezeichnet.
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Erster Autor: 217.249.23.39 angelegt am 30.03.2011 um 23:11
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