Baumeister

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Der Begriff Baumeister bezeichnet höhere leitende Personen in der Bauplanung, -ausführung und -überwachung. Er wurde und wird teils um Zusätze ergänzt, die die Fachrichtung oder den Dienstherrn bezeichnen, wie Festungs-, Dom-, Hof-, Regierungs- oder Stadtbaumeister. Es kann sich dabei um eine Berufsbezeichnung oder eine berufliche Funktion handeln (z. B. Stadtbaumeister). Die Tätigkeit kann freiberuflich, gewerblich, angestellt oder im Beamtenverhältnis erfolgen.

Die Bedeutung des Wortes unterliegt einem historischen Wandel. Bis zur Etablierung der heutigen akademischen Ausbildung in der Baukunst (Architektur) und im Bauwesen überhaupt waren Baumeister die einzigen höheren leitenden Personen im Bauwesen. Sie vereinten Planungs- und Ausführungskompetenz ebenso wie technisches und gestalterisches Wissen, waren also auch Architekten. Ein bekannter Vertreter in der Antike war der Römer Vitruv. Beim klassischen Baumeister handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung, die so heute noch in Österreich und der Schweiz existiert, aber nicht mehr in Deutschland. Der Begriff ist in allen drei Ländern weiterhin gesetzlich geschützt. In Deutschland wird die Bezeichnung neu nur noch als Funktionsbezeichnung (z. B. Stadtbaumeister, Dombaumeister) oder in einigen Bundesländern als Titel nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats für den höheren bautechnischen Dienst vergeben (Regierungsbaumeister).

1 Siehe auch

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