Bauherrenmodell
Unter Bauherrenmodell versteht man bei Immobilien eine zivilrechtliche Gestaltungsform von Verträgen (Vertragsgestaltung) zur Ausnutzung von Steuervorteilen. Die einzelnen Verträge unterscheiden sich insbesondere in der Form des Zusammenwirkens der Beteiligten und ihrer Aufgaben. Das Kölner Modell ist der Prototyp und die bedeutendste Art des Bauherrenmodells, geworben wurde dafür unter anderem vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft - 1975 als Verlag Norman Rentrop gegründet. Die privaten Bauherren erwerben zunächst ein Grundstück und beauftragen ein Unternehmen - meist als Generalunternehmer - mit der Errichtung eines Wohnhauses, wobei im Regelfall ein Treuhänder eingeschaltet ist. Die Finanzämter haben seit 1978 die erzielbaren Steuervorteile durch engere sachliche und zeitliche Definitionen begrenzt. Der Finanzausschuss des Bundestages kritisierte im Juni 1980 die Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts. Das Bauherrenmodell beruhte ursprünglich auf der Überlegung, dass die für die Finanzierung aufzubringenden Kreditzinsen und Tilgungen durch die Minderung der Steuerlast und zum Beispiel durch die Einnahmen aus der Vermietung wieder aufgewogen wurden. Auch für selbstgenutzte Wochnungen kam dies zum Tragen, weil die monatliche finanzielle Belastung meist niedriger als bei einer Mietwohnung war.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.