Organisierte Kriminalität

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Die Begriffe organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität bezeichnen allgemein die Tätigkeit von Gruppierungen, die kriminelle Ziele systematisch verfolgen. Im heutigen deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird zwischen organisierter Kriminalität (siehe § 129Vorlage:§/Wartung/buzer StGB „Bildung krimineller Vereinigungen) und Terrorismus (§ 129aVorlage:§/Wartung/buzer „Bildung terroristischer Vereinigungen“) unterschieden. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2015 der § 129b StGB „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung“.[1]

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise

  1. § 129bVorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Historie

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