Bahnpolizeiliche Verfügung

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine bahnpolizeiliche Verfügung war in Deutschland eine Anordnung der Bahnpolizei, die der Sicherheit oder Ordnung des Bahnverkehrs diente und sich entweder an einzelne oder an einen unbestimmten Personenkreis richtete. Sie konnte auch an Personen gerichtet sein, die nicht unmittelbar am Bahnverkehr teilnahmen. Mit der Auflösung der Bahnpolizei wurde die bahnpolizeiliche Verfügung abgeschafft. Die bahnpolizeiliche Verfügung ist ein Verwaltungsakt.



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: HolgerB angelegt am 17.07.2005 um 09:40,
Alle Autoren: WWSS1, Weissbier, Leithian, Southpark, S2cchst, Onkelkoeln, Bigbug21, HolgerB

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway