Bahnpolizeiliche Verfügung
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Eine bahnpolizeiliche Verfügung war in Deutschland eine Anordnung der Bahnpolizei, die der Sicherheit oder Ordnung des Bahnverkehrs diente und sich entweder an einzelne oder an einen unbestimmten Personenkreis richtete. Sie konnte auch an Personen gerichtet sein, die nicht unmittelbar am Bahnverkehr teilnahmen. Mit der Auflösung der Bahnpolizei wurde die bahnpolizeiliche Verfügung abgeschafft. Die bahnpolizeiliche Verfügung ist ein Verwaltungsakt.
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Erster Autor: HolgerB angelegt am 17.07.2005 um 09:40,
Alle Autoren: WWSS1, Weissbier, Leithian, Southpark, S2cchst, Onkelkoeln, Bigbug21, HolgerB
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