Augenoptiker
Augenoptiker sind auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen – in der Regel Brillen und Kontaktlinsen – sowie auf das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen spezialisiert. Zur Berufsausübung gehört die Durchführung von Sehtests, die Vermessung des dioptrischen Apparates der Augen, die Bestimmung und Korrektur optischer Fehlsichtigkeiten, sowie die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Wahl der Fassung, Gläsertypen und Hilfsmitteln wie Lesegeräten und Lupen bei Sehbehinderten. Auch die Prüfung zum Beispiel des beidäugigen Sehens sind Bestandteil des Leistungsspektrums. Gleichwohl kann der Augenoptiker anhand von Screening-Tests Auffälligkeiten am Auge aufdecken, und die Ergebnisse können zur weiteren Diagnose dann beim Facharzt verwendet werden. International können diese Aufgaben durch Gesetze und Berufsordnungen unterschiedlich geregelt sein.
Aufgrund ihrer Ausbildung erkennen die meisten Augenoptiker nicht die vielfältigen Ursachen für die Einschränkungen beim Sehen. Daher kann der oftmals günstig erscheinende Kauf einer Brille in Einzelfällen und auf Dauer zu schweren Nebenwirkungen führen, wenn kein Augenarzt aufgesucht wird. Eine bekannte und sehr verbreitete Folge fehlender Untersuchungen durch den Facharzt kann zum Beispiel eine Netzhautablösung sein. Die Untersuchung bei einem Augenoptiker ersetzt keinesfalls den notwendigen Besuch bei einem Augenarzt.
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |
1 Weblinks
- Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) - Bundesinnungsverband in Deutschland
- Informationen zur Augenoptiker-Ausbildung bei Fielmann
- Augenoptiker-Ausbildung in Deutschland
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.