Attac-Ratschlag
Der Attac-Ratschlag ist das höchste Entscheidungsgremium von Attac. Er trifft sich zweimal jährlich. Der Charakter der beiden Ratschläge unterscheidet sich geringfügig: Im Frühjahr ist der Ratschlag stärker ein „Attac-Basistreffen“ mit einem Fokus auf Erfahrungsaustausch und Vernetzung von aktuellen Kampagnen, im Herbst ist er mehr ein Entscheidungsgremium u. a. mit den jährlichen Wahlen zum Attac-Rat und zum Koordinierungskreis. Der Ort des Ratschlags wechselt. Bisher haben Ratschläge in 14 verschiedenen Städten stattgefunden (Stand Mai 2009).
2007 fand der erste Ratschlag nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm gemeinsam mit der attac-Sommerakademie statt. Die Wahlen fanden auf dem zweiten, dem Herbstratschlag statt. Da sich dieses Prinzip der Zusammenlegung von Frühjahrsratschlag und Sommerakademie bewährt hat, wird es auch weiterhin angewendet. So findet im Jahr 2009 der Ratschlag am 8. und 9. August wiederum konzentriert auf 2 halbe Tage im Anschluss an die Sommerakademie in Karlsruhe statt.[1]
Frühjahrs- und Herbstratschlag sind öffentliche Vollversammlungen, d. h. jeweils Treffen aller interessierten Menschen aus Mitgliedsorganisationen, Ortsgruppen und den bundesweiten Arbeitszusammenhängen sowie aktiver Nichtmitglieder. Es gibt auf dem attac-Ratschlag grundsätzlich zwei Entscheidungswege: Das konsensorientierte Entscheidungsverfahren sowie die Mehrheitsabstimmung. Alle Anwesenden, egal ob Attac-Mitglieder oder nicht, haben Rederecht. Damit haben sie für alle Entscheidungen, die nach dem Konsensprinzip erfolgen, ein mit allen Anwesenden gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht.
Inhaltsverzeichnis
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1 Das konsensorientierte Entscheidungsverfahren
Entscheidungen werden auf dem Ratschlag grundsätzlich nach Konsensprinzip herbeigeführt, mit Ausnahme der Bereiche Wahlen zu den Gremien, Geschäftsordnung, Finanz- und Haushaltsfragen und Ort des nächsten Ratschlages. Dem Ziel, grundsätzlich nach dem Konsensprinzip zu entscheiden, folgen weitgehend auch Form und Stil der Diskussion. Als Konsens gilt, wenn niemand widerspricht, nicht wenn alle zustimmen. Damit soll verhindert werden, dass bei Attac eine Kultur von Mehrheitsabstimmungen und Übergehen von Minderheiten entsteht. Man möchte aber auch eine Selbstblockade verhindern. Die Konsensorientierung relativiert die Bedeutung des Delegiertenschlüssels erheblich.
Meldet eine relevante Minderheit einen Dissens mit dem entstandenen Meinungsbild an, wird eine Arbeitsgruppe (Konsens-AG) gebildet, die die exponierten Konfliktparteien umfassen muss. Als Richtwert für die Relevanz einer Minderheit kann ihre Quantität gelten: mehr als 10% der Anwesenden sind in jedem Fall relevant. Die Konsens-AG versucht, durch Veränderung der Beschlussvorlage die Minderheit zu integrieren, ohne andere Gruppen damit wieder auszuschließen. Formal gilt, dass bei einem Scheitern schon der Konsens-AG spätestens beim nächsten Ratschlag mit einer 3/4 Mehrheit der Anwesenden abgestimmt werden kann. In der Praxis ist dieser Fall noch nie eingetreten (Stand 2006). Wenn es die Zeit auf dem Ratschlag erlaubt oder wenn die Entscheidung keinen Aufschub duldet, soll die Konsens-AG schon auf dem Ratschlag, bei dem der Dissens auftritt, eingerichtet werden. Auch über den erarbeiteten Beschlussvorschlag soll dann noch auf dem gleichen Ratschlag eine Entscheidung gefällt werden. Eine Minderheitenposition muss bei der Veröffentlichung der Beschlüsse deutlich werden, wenn die Minderheit dies wünscht.
Die Attac-spezifische formale Definition von Konsens nach der „Frankfurter Erklärung“ (Beschlüsse vom Ratschlag Frankfurt 2002) wurde seit 2002 durch die Praxis der bisherigen Ratschläge mit Leben erfüllt und wird äquivalent auch von anderen politischen Gruppierungen und Bündnissen angewandt. Durch die mehrjährige Ratschlags-Praxis wurde insbesondere der Unterschied einer 90%-Mehrheit gegenüber einem tatsächlich diskutierten Konsens deutlich. Das Konsensprinzip auf Attac-Ratschlägen ist selbst immer wieder Thema von Diskussionen und Beschlussvorlagen. Dabei zeigte sich die Tendenz, dass formale Schwächen in der bisher gültigen Definition der „Frankfurter Erklärung“ eine verstärkten Formalisierung bisher vorgezogen wurden.
2 Mehrheitsabstimmung
Bei Mehrheitsentscheidungen sind nur die Delegierten stimmberechtigt. Diese Delegierten werden von Attac-Gruppen, Mitgliedsorganisationen und bundesweiten Arbeitszusammenhängen gewählt; jeweils nach ihren eigenen Verfahren, die nicht zentral geregelt sind. Auf dem Ratschlag werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten entschieden:
- Wahlen zu den Gremien Koordinierungskreis und Attac-Rat
- Geschäftsordnung
- Finanzfragen
- Haushaltsplan
- Ort des Ratschlages
3 Delegiertenschlüssel
Jede Attac-Ortsgruppe bestimmt zwei Delegierte. Dies soll möglich machen, dass von jeder Gruppe jeweils ein Mann und eine Frau entsandt werden und die Beteiligung an den Ratschlägen verbreitern. Attac-Gruppen mit mehr als 100 Attac-Mitgliedern bestimmen vier Delegierte. Gruppen mit mehr als 200 Attac-Mitgliedern bestimmen sechs Delegierte. Die bundesweit tätigen Mitgliedsorganisationen bestimmen jeweils zwei Delegierte. Bundesweite Arbeitsgruppen, Kampagnen, feminist attac (früher: Frauennetzwerk), wissenschaftlicher Beirat, usw. bestimmen auch jeweils zwei Delegierte. (Beschluss Ratschläge Frankfurt 2002 und Aachen 2003)
Quotierung (Die Quotierung ist noch nicht vom Ratschlag, sondern bisher nur vom Rat beschlossen worden) Die Delegierten der Attac-Gruppen sollen so gewählt werden, dass mindestens die Hälfte der Delegierten Frauen sein können, aber maximal die Hälfte Männer. D. h.: bleiben Frauenplätze unbesetzt, sind diese nicht durch Männer auffüllbar, jedoch können leere Männerplätze durch Frauen besetzt werden.
4 Ratschlagsvorbereitung
Die Ratschläge bedürfen jeweils einer umfassenden Vorbereitung, sowohl in inhaltlicher wie in organisatorischer Sicht. Dazu bildet sich üblicherweise ein Vorbereitungsteam, das sich zumeist aus Vertretern der jeweiligen Ortsgruppe der Stadt, in der der nächste Ratschlag stattfinden soll sowie aus Mitgliedern des Bundesbüros und bundesweit Aktiven zusammensetzt.
5 Bisherige attac-Ratschläge
Bisher fanden die folgenden Ratschläge statt:
- 20. Ratschlag 26.-28. März 2010, Düsseldorf
- 19. Ratschlag 6.–8. November 2009, Mannheim
- 18. Ratschlag 1.–6. August 2009, Karlsruhe (im Anschluss an die Sommerakademie)
- 17. Ratschlag 10.–12. Oktober 2008, Düsseldorf
- 16. Ratschlag 4. Mai 2008, Leipzig (im Anschluss an die Sommerakademie)
- 15. Ratschlag 16.–18. November 2007, Gladbeck
- 14. Ratschlag 5. August 2007, Fulda (im Anschluss an die Sommerakademie)
- 13. Ratschlag 28.–30. April 2006, Braunschweig
- 12. Ratschlag 28.–30. Oktober 2005, Würzburg
- 11. Ratschlag 22.–24. April 2005, Mannheim
- 10. Ratschlag 29.–31. Oktober 2004, Hamburg
- 9. Ratschlag 7.– 9. Mai 2004, Essen
- 8. Ratschlag 17.–19. Oktober 2003, Aachen
- 7. Ratschlag 17.–19. Januar 2003, Göttingen
- 6. Ratschlag 24.–26. Mai 2002 Frankfurt am Main
- 5. Ratschlag 21. Oktober 2001, Berlin
- 4. Ratschlag 19. Mai 2001, Hamburg
- 3. Ratschlag 17.–18. November 2000, Frankfurt am Main
- 2. Ratschlag 15. April 2000, Hannover
- 1. Ratschlag 22. Januar 2000, Frankfurt am Main
6 Einzelnachweise
7 Links
- Attac-Selbstverständnis
- Attac Deutschland: „Was ist der Ratschlag?“
- Attac Deutschland: „Attac – Ratschlagsbeschlüsse“
- Attac Deutschland: „Regelsammlung Attac-d (vorläufig)“ (PDF-Datei; 283 kB) mit Stand vom 19. Mai 2009
8 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: 88.73.68.38 angelegt am 20.03.2007 um 15:33,
Alle Autoren: KaiMartin, Saibo, WinfriedSchneider, IngaGottschalk, Geitost, Onkel74, Lady Whistler, Alexkin, Kladson, Nicor, Passage, Avron, Xqt, HaMF, Karsten11, Markus Schweiß, Thorbjoern, 88.73.68.38
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