Arbeitspolitik
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Arbeitspolitik beinhaltet zwei Teilbereiche: Arbeitsbeziehungen und Arbeitsmarktpolitik. Arbeitsbeziehungen (synonym: industrielle Beziehungen) bezeichnet die Beziehungen der Sozialpartner auf tariflicher Ebene, d. h. die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Arbeitsmarktpolitik bezeichnet die Gesamtheit aller staatlicher Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen für Arbeitssuchende zu erhöhen. Neben der Bezeichnung Arbeitspolitik werden Arbeitsmarktpolitik bzw. Beschäftigungspolitik teilweise synonym verwendet.
1 Siehe auch
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