Allmende
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Die Allmend oder Allmende bezeichnet historisch das Gemeinschaftseigentum der Bewohner einer Dorfgemeinde an der landwirtschaftlichen Kulturfläche (unbebautes Land: Weide, Wald und Ödland).
Heute ist die Bezeichnung (nur) noch in Orts- und Flurnamen erhalten bzw. allgemein als Bezeichnung öffentlicher, im Unterschied zu in Privatbesitz befindlicher, Grundstücke.
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