Akkreditierung (Sport)
Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt.
Im Sport bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Sportlern, Sportlerbegleitern, Sponsoren, Medienvertretern, Veranstaltern und Pferdebesitzern (Reitsport) zu bestimmten Veranstaltungen. Die Akkreditierung muss in den meisten Fällen vorher angemeldet werden. Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise verbunden, dabei herrscht oft Tragepflicht.
Die sogenannte Akkreditierungsfrist bezeichnet die Zeit, bis zu der alle Anmeldungen eingegangen sein müssen.
Die Grundlage der Akkreditierung bildet der Nachweis, dass die Person tatsächlich zutrittsbefugt ist. Die Akkreditierungsgrundlagen werden vom Veranstalter festgelegt, so dass diese nicht einheitlich sein müssen.
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Erster Autor: 87.165.79.2 angelegt am 11.09.2010 um 20:02
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