Ad contrariam
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ad contrariam ( lat.) bezeichnet den Schluss von der Wahrheit (W) eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit (F) eines allgemein verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit des konträren allgemein verneinenden Urteils geschlossen wird.
Beispiel:
Der Schluss
"Alle Metalle leiten Wärme" (W) - allgemein bejahendes Urteil
auf
"Kein Metall leitet Wärme" (F) - allgemein verneinendes Urteil
Es gibt zwei Fälle von Schlüssen ad contrariam:
- der Schluss von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit eines allgemein verneinenden Urteils
- der Schluss von der Wahrheit eines allgemein verneinenden Urteils auf die Falschheit eines allgemeinen bejahenden Urteils
Siehe auch: ad subcontrariam
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: 80.131.157.149 angelegt am 11.11.2004 um 11:49,
Alle Autoren: Bicent, °, Enlil2, Zaungast, Mueller Markus Mueller, Michail, Müller Timo Müller, SteveK, ChristophDemmer, 145.254.135.40, 80.131.157.149
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