Abstimmungskarte

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Die Abstimmungskarte dient der geregelten Durchführung bei namentlichen Abstimmungen.

Die Abstimmungskarten tragen den Namen des Abstimmenden und die Aufschrift "Ja" oder "Nein" oder "Ich enthalte mich".

Abstimmungskarten sind 1902 im Deutschen Reichstag eingeführt worden.

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