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Fahreignungszentrum
In einem Fahreignungszentrum wird die Fahrtauglichkeit von Personen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen analysiert, begutachtet und trainiert. Diese Analyse kann im Rahmen eines stationären oder ambulanten Rehabilitationsaufenthaltes organisiert sowie in Kooperation mit Fahrschulen und dem TÜV durchgeführt werden. Die Testfahrten werden auf allen Fahrzeugtypen (PKW, LKW, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Bussen) angeboten. Umrüstungsempfehlungen und Gutachten für Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Behörden werden vom Fahreignungszentrum übernommen
Fahrtraining, Begutachtung und Gutachten
Folgende Personen sind für ein Fahreignungszentrum geeignet:
- mit Körperbehinderungen
- mit krankheitsbedingten Einschränkungen (neurologischer oder orthopädischer Art)
- nach Unfallfolgen, z. B. nach Hirnverletzungen oder Amputationen
- Diabetes mellitus
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Durchführung
Die Durchführung kann ambulant oder stationär erfolgen. Ebenso ist es während eines Aufenthaltes in einer Rehabilitationsklinik möglich. Wer die Kosten trägt – die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder der Betroffene selbst –, entscheidet sich nach der Art des Unfalls (Verkehrsunfall oder Berufsunfall). Vor der Antragstellung sollte man deshalb klären: Wer ist zuständig und wer übernimmt die Kosten?
Gutachtenverfahren
Ärztliche Gutachten mit verkehrsmedizinischen Qualifikationen sind in den Bereichen Arbeitsmedizin, Neurologie, Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde durchzuführen. Dem folgen Neuropsychologische Gutachten, sowie Technische Gutachten und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung[1]. Eine Altersgrenze, bei der allein ab einem festgelegten hohen Alter die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, besteht nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht nicht. Zulässig sei in jedem Lebensabschnitt eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken an der Fahrtauglichkeit begründen.[2]
Fahrtrainingsspektrum
Das Fahrtraining eignet sich besonders für Senioren, die eine längere Fahrpause hinter sich haben. Ebenso bei Menschen mit Körperbehinderungen, für die behindertengerechte PKW-Ausstattungen angeboten werden (z. B. Handgas- Bremsbedienung). In neuropsychologischen und anderen Tests können fahrrelevante Leistungen wie Aufmerksamkeit, Koordination oder Beinkraft begutachtet werden.
Begutachtung / Umbau
Die Fahreignungsbegutachtungen werden bei Körperbehinderungen zusammen mit dem TÜV, mit Medizinisch-Psychologischen Instituten und geeigneten Fahrschulen in der Region durchgeführt. Ein medizinisch-technisches Gutachten klärt, welche Umbauten am Fahrzeug notwendig sind. Der Betroffene sollte selbst Kontakt mit der Firma aufnehmen, die den Umbau vornimmt, um seine Wünsche und Bedürfnisse einzubringen. Wenn im Berufsalltag eingesetzte Fahrzeuge umgerüstet werden müssen, sollte man zuvor klären, ob der Arbeitgeber dazu bereit ist[3].
Einzelnachweise
Weblinks
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Enzensberg angelegt am 09.,0.2009 um 52:, ,
Alle Autoren: Jodo, Autodias, SVL, Sprachpfleger, Enzensberg, Kettenkrad, Krawi, ³²P, Video2005, Jutta234, JaScho, Weissbier, Drahreg01