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Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Beschreibung
BeschreibungEnsign of France.svg
English: Marine Nationale and French merchant ensign. Used from 1794 to 1814/1815, and from 1848 to present. Notice that its proportions differ from those of the French civil flag. (ensign : 30:33:37, civil : 1/3,1/3,1/3)
Français : Pavillon de la Marine Nationale et des navires marchands français. Utilisé entre 1794 et 1814/1815, et de 1848 à nos jours. Notez que ses proportions sont différentes du drapeau Français civil. (pavillon : 30:33:37, civil : 1/3,1/3,1/3)
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Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
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Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
Der Autor (oder der letzte Autor im Falle eines Gemeinschaftswerks) ist vor mehr als 70 Jahren gestorben (CPI art. L123-1) und kam nicht in den Genuss einer Verlängerung des Urheberrechts (CPI art. L123-8, L123-9 und L123-10)[1];
Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).
Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
↑Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
↑Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.