Zuspruch

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

1 Zuspruch

Zuspruch ist so definierbar: Entweder vor dem Gesetz erhält eine Partei den Zuspruch, zu einer Klage oder einem Antrag. Zuspruch kann aber auch bedeuten, dass eine unbestimmte Person, etwa Freund/Freundin oder Gatte/Gattin dem angenommenen Partner eben diese Partnerschaft/ Freundschaft, auch eine "unbestimmte innere Zuneigung" mitteilt mit der Intention oder Hoffnung, dass dies von dem Gegenüber wahrgenommen wird. Etwa in schwierigen Situationen, Bsp. "sich nicht leiden können", "sich Wiederfinden in einer Zwangssituation", "unbestimmte Angst" oder "Verlust eines Nahestehenden (Menschen)" - ist das Mittel zur Wahl in Gesellschaften, ihm gut zuzusprechen, vgl. aufzumuntern, aufzubauen, wertzuschätzen.

Quelle: Duden

2 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 80.153.239.3 angelegt am 02.10.2010 um 05:11


3 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway