Versicherungsgesellschaft
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Eine Versicherungsgesellschaft oder ein Versicherer, umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Es folgt eine Tabelle der zehn größten deutschen Versicherungsgesellschaft, die Krankenversicherungen anbieten, und zwar gemessen an den eingenommenen Bruttobeiträgen des Geschäftsjahres 2008 (alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Krankenversicherungssparten der genannten Unternehmen):[1]
Rang | Gesellschaft | Beiträge Mio. € |
---|---|---|
1 | Debeka | 4.237 |
2 | DKV | 3.745 |
3 | Allianz | 3.119 |
4 | Axa (DBV-Winterthur) | 2.091 |
5 | Signal Iduna | 2.006 |
6 | Central | 1.813 |
7 | Bayerische Beamtenkasse | 1.264 |
8 | Barmenia | 1.264 |
9 | Continentale | 1.214 |
10 | Alte Leipziger – Hallesche | 921 |
1 Einzelnachweise
- ↑ AufbauBAFIN_SonderStat.qxd:AufbauBAFIN_Sonder04 (PDF). Abgerufen am 25. Juni 2010.
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