Unerlaubte Selbsthilfe (§§ 129, 131 BGB)
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- § 231 BGB: Irrtümliche Selbsthilfe
Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 AG Wiesbaden -Urteil vom 15. Mai 2008 - 91 C 5169/06 LG Wiesbaden - Urteil vom 21. Januar 2009 - 3 S 44/08 Karlsruhe, den 14. Juli 2010
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Erster Autor: Bimaem angelegt am 20.07.2010 um 10:55
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