Störung der Totenruhe
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Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung. Nach deutschem Strafrecht wird sie bei einem vorsätzlichen Tatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft; auch der Versuch ist strafbar.
Inhaltsverzeichnis
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1 Kritik
Ob das Abfilmen einer Leiche bereits die Totenruhe stört, ist fraglich.
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