Soziales Gegenmacht-Konzept

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Der Begriff der sozialen Gegenmacht wurde von dem Rechtsanwalt Werner Holtfort geprägt. Darunter ist die Funktion des Verteidigers als parteigebundener Helfer, ohne den jeder Angeschuldigte jeder Staatsgewalt unendlich unterlegen wäre gemeint. Der Verteidiger ist als einen Machtfaktor zu verstehen, den jede pluralistische und auf gerechten Ausgleich bedachte Gesellschaft und jeder freiheitliche Staat dem der Rechtshilfe bedürftiger Bürger sozusagen gegen sich (gegen Gesellschaft und Staat) selbst zur Verfügung stellen muss. Diese gesellschaftliche Gegenmacht soll dem Bedrohten mit allen gesetzlich unverbotenen Mitteln helfen, eine etwaige illegitime Machtausübung der Gesellschaft und das ihn bedrohende staatliche Gewaltmonopol abzuwehren.

1 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 141.2.140.18 angelegt am 12.02.2011 um 17:38,
Alle Autoren: Hyperdieter, Lutheraner, 141.2.140.18

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