Reichsideologen

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Reichsideologen oder der Reichsideologe ist ein weitläufiger Begriff, der viele Bedeutungen hat. Er beschäftigt sich zumeist mit dem Deutschen Reich.

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1 Im Christentum

Der Begriff tauchte auch im Christentum, zumeist in der NS-Zeit auf.[1]

Auch Verstrickungen zwischen der katholischen Kirche und dem Deutschen Reich sollen vorgekommen sein. Hitler versuchte die Gunst dieser Kirchen zu erlangen.

2 Entwicklung der Reichsideologie in der Zeit des 20. Jahrhunderts

Begonnen mit ihrer Tätigkeit haben sog. Reichsideologen mit dem Hinweis darauf, dass Deutschland keinen Friedensvertrag mit den Alliierten abgeschlossen hat. Vielfach wird die angeblich fehlende Souveränität der Bundesrepublik Deutschland auch damit begründet, dass die im Überleitungsvertrag aufgelisteten Artikel 7 und 2 auch seit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages immer noch nicht getilgt sind.

Neben Theorien zur fehlenden deutschen Nationalität auf Ausweispapieren und des Art.146 GG, dass spätestens nach Wiedervereinigung hätten geändert werden müssen, teilen doch mittlerweile der allergrößte Teil der Wissenschaftler die Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar kein Nachfolger des Deutschen Reiches ist aber auf dem Gebiet des Deutschen Reiches steht und das Deutsche Reich zwar nicht erloschen ist aber wegen des Mangel an Verwaltungsapparaten heute handlungsunfähig ist. [2]

Wenngleich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu seiner Zeit seine Berechtigung hatte, hat sich dies spätestens mit dem 2+4 Vertrag erledigt, da die BRD dann endgültig als souverän galt.

3 Inhalt des Überleitungsvertrages

Der Vertrag diente dazu, den Übergang von alliiertem Besatzungs- zu bundesdeutschem Recht reibungslos herzustellen. Da nach den ersten Bundestagswahlen am 14. August 1949 sich der erste Deutsche Bundestag und der Bundesrat am 7. September 1949 konstituierten, musste man diesen Stichtag wählen, weil man sonst Gefahr liefe, dass der Bundestag – wäre er denn früher zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten – modifizierte Gesetze erlassen hätte.

„Warum der 7.9.1949? Weil dies der Tag des ersten Zusammentretens des Deutschen Bundestages war und somit die erste Betätigung der bundesdeutschen Gesetzgebung (siehe Jarass/Pieroth, Rdnr. 4 zu Art. 125 GG mit Verweis auf BVerfGE 4, 178, 184; 11, 23, 28;...[3][4][5]

Entgegen den Behauptungen der Revisionisten hat dieser Vertrag daher sogar einen Nutzen, er schütze das neue Deutschland vor unklaren juristischen Regelungen. Die Behauptungen, dass die heutige BRD nicht souverän sei, kann nicht durch Quellen bestätigt werden, viele Rechtswissenshaftler nehmen das Gegenteil an: Auch der erste Teil Art. 2 Abs. 1, der bist heute inkraft ist, belegt dies nicht, denn er wurde als Übergangsvertrag konzipiert, um zu verhindern, dass bspw. ein Mörder der plötzlich wieder deutschen Gesetzen unterläge, nicht freigelassen werden müsste, da ja die Besatzungsrechte auch ungehindert möglicher anderer Vorschriften fortbestehen würden. Da auch zukünftig das alliierte Recht kein Sonderecht ist und auch ohne Diskriminierung zu den anderen deutschen Verwaltungs- und Gerichtsbarkeiten zählt, kann man es wie auch deutsche Gesetze jederzeit ändern.

Dies ergibt sich aus:

...Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen." Es ergibt sich somit sogar ein Kontrollauftrag des Bundesverfassungsgerichtes, wobei jeder Deutsche dadurch seine Rechte vor dem höchsten Gericht wahren kann. Das in Art. 5 stehende Gesetz bzgl. der Gerichtsentscheidungen besagt dann auch, dass spätere Urteile auch nach nur nach Deutschen Recht zu unterwerfen sind.[6]


Siehe auch

Feindstaatenklausel Völkergewohnheitsrecht

4 Fußnoten

  1. Zwischen Kreuz und Hakenkreuz, Peter Eppel S. 134
  2. Urteil vgl. BVerfGE 36, 1
  3. BVerfGE 4, 178, 184)
  4. BVerfGE 4, 178, 184)
  5. Jarass/Pieroth, Rdnr. 4 zu Art. 125 GG mit Verweis auf BVerfGE 4, 178
  6. Die "KRR"-FAQ abgerufen am 23. Dezember 2011

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